Das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und den Europäischen Sozialfonds Plus gefördert.
Förderfähige Beratungskosten:
• Honorar des Beratungsunternehmens
• eventuell angefallene Reisekosten des Beratungsunternehmens
• Nicht förderfähige Beratungskosten:
• Umsatzsteuer
• Zertifizierungskosten
Standort der beratenen Betriebsstätte Fördersatz Maximaler Zuschuss
Neue Bundesländer (ohne Land Berlin, ohne Region Leipzig)
Region Lüneburg, Region Trier
80 % 2.800€
Alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg, ohne Region Trier)
Land Berlin, Region Leipzig
50 % 1.750 €
Somit werden Beratungskosten bis zu einem maximalen Wert von 3.500 € gefördert. Darüberhinausgehende Kosten
sind zwar nicht förderschädlich, müssen jedoch aus eigenen Mitteln des Antragstellenden gezahlt werden. Liegen die
Beratungskosten unter dem zulässigen Höchstwert, werden sie anteilig mit dem entsprechenden Fördersatz
bezuschusst. Der dann verbleibende Restbetrag zum Förderhöchstsatz pro Beratung verfällt und kann somit nicht auf
weitere Beratungen angerechnet werden.